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25 Stunden:Karfreitag ist „Stiller Feiertag“ in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist der Karfreitag als „stiller Feiertag“ besonders geschützt. An Karfreitag von 5 Uhr morgens bis 6 Uhr des Karsamstags sind einige Dinge nicht erlaubt.
Datum:
16. Apr. 2025

§ 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage regelt, welche Tage „Stille Feiertage“ sind und was dann in welchen Zeit­räumen verboten ist.

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen. (mit Ausnahme der Großmärkte, die bis zum nächsten Tag 3 Uhr verboten sind)
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkus­veranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeit­anlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb.
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.
  • alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen.
  • die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultus­minister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Auf­führung am Karfreitag geeignet anerkannt sind.
  • Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Film­vor­führungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.
  • Bei Rundfunk­sendungen ist während der Zeit von 5 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr auf den ernsten Charakter der stillen Feier­tage Rücksicht zu nehmen.

 Außer dem Karfreitag sind in NRW auch Allerheiligen, der Totensonntag und der Volkstrauertag stille Feiertage.