Sachstand: Fusion zur Kirchengemeinde Frechen:„Marienfeld“ kann nicht Teil des Namens werden
Im Advent haben die Kirchenvorstände ihre Beschlüsse zur Fusion der acht Kirchengemeinden beim Erzbistum mit den Voten von Pfarrgemeinderat und Seelsorgeteam beim Erzbistum Köln eingereicht. Es war dabei beabsichtigt, dass es dabei zu einer Neugründung einer Kirchengemeinde kommt: alle acht werden Ende 2025 aufgelöst und am 1.1.2026 entsteht eine neue. Dies soll auch der neue Name „St. Barbara am Marienfeld“ zum Ausdruck bringen. Pfarrkirche wird St. Audomar, die anderen Kirchen behalten ebenso ihre Namen und Patrozinien.
Nun gibt es zwei Antwortschreiben an das Koordinierungsteam, die wir in wesentlichen Auszügen dokumentieren. Zunächst vom 16. Januar 2025:
Patronat und Namensgebung
„Die bisher in der Pastoralen Einheit Frechen gegangenen Schritte zur Findung und Umsetzung der Rechtsform sowie des Namens der zu gründenden Pfarrei/Kirchengemeinde entsprechen den Vorgaben, die im Statut für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln sowie dem Leitfaden zur Namensgebung definiert sind. Der in den Fusionsbeschlüssen von den verschiedenen beteiligten Gremien vor Ort vorgeschlagene Name der neuen Pfarrei – St. Barbara am Marienfeld, Frechen – ist jedoch
nach einer kirchen- und staatskirchenrechtlichen Prüfung aus den folgenden Gründen nicht genehmigungsfähig: Da es im Martyrologium der katholischen Kirche keine „Heilige Barbara“ mit dem Namenszusatz „am Marienfeld“ gibt, ist aus kirchenrechtlicher Sicht nur der Name „St. Barbara“ möglich. Setzt man den Bestandteil des Namens „am Marienfeld“ an die eindeutige Ortsbezeichnung der Pastoralen Einheiten – also St. Barbara, Frechen am Marienfeld – ergibt sich das Problem, dass es keine Gebietskörperschaft gibt, die „Frechen am Marienfeld“ heißt. Genehmigungsfähig ist der Name „St. Barbara, Frechen“. Die Wahl dieses Namens erfordert
keine grundlegenden Änderungen des Verfahrens und würde erlauben, den von Ihnen gestarteten Fusionsprozess zum 1.1.2026 ohne Verzögerung fortzuführen. Aus diesem Grund sehen wir vor, den von der Mehrheit der angehörten Gremien für die zukünftige Pfarrei/Kirchengemeinde beantragten Namen „St. Barbara“ dem Erzbischof zu empfehlen.“
Art der Fusion
„Wie Sie wissen, ist die Kirchengemeinde St. Audomar, Frechen, an einem Betrieb gewerblicher Art, nämlich der St. Katharinen-Hospital GmbH beteiligt, welche auf Grundstücken des Hospitalfonds der Kirchengemeinde St. Audomar ein Erbbaurecht hat. Da ein Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht ist, würde im Fall einer Auflösung der Kirchengemeinde St. Audomar und des damit ausgelösten Übergangs der Inhaberschaft der GmbH-Anteile am Krankenhaus auf die neu zu gründende Kirchengemeinde eine erhebliche Grunderwerbsteuerpflicht im voraussichtlich sechsstelligen Bereich ausgelöst werden. Daher empfehlen wir dringend die Neuordnung der Kirchengemeinden in Frechen in Form einer Anschlussfusion aller anderen Kirchengemeinden an die Kirchengemeinde St. Audomar. Da die anfallende Grunderwerbssteuer von der neu errichteten Kirchengemeinde getragen werden müsste, könnten im Zuge einer Anschlussfusion die dadurch eingesparten Gelder von Ihnen z.B. für pastorale Schwerpunktarbeit in der fusionierten Kirchengemeinde gewinnbringend eingesetzt werden.“
Fusionsbeschlüsse
„Wir bitten Sie aufgrund der oben beschriebenen Problematik, die bei uns eingereichten Fusionsbeschlüsse diesbezüglich zu korrigieren sowie fehlende Beschlüsse – wie z.B. die Auflösung des KGV durch die Verbandsvertretung – bis zum 31.01.2025 im Erzbischöflichen Generalvikariat nachzureichen.“
In einem ergänzenden Schreiben vom 21. Januar 2025 heißt es:
„Gerne möchte ich Ihnen auf diesem Weg versichern, dass die von Ihnen bisher in der Pastoralen Einheit Frechen gegangenen Schritte zur Findung und Umsetzung der Rechtsform für Ihre Pastorale Einheit von Seiten des Erzbistums Köln ausdrücklich unterstützt und mitgetragen werden.
Ich schreibe Ihnen diese Information, da Sie mir gegenüber geäußert haben, dass es Missmut darüber gibt, dass sich Gläubige Ihrer Pastoralen Einheit auf verschiedenen Wegen an das Erzbistum Köln wenden würden, um den Prozess zur Findung der Rechtsform, verbunden mit allen dazu gehörigen Schritten wie z.B. der Namensfindung der Pfarrei zu kritisieren und somit die Arbeit der engagierten Menschen in Ihrer Pastoralen Einheit bei dem Entscheidungsprozess auf intransparenten Wegen behindern resp. zu beeinflussen suchen. Sollte es zu Anfragen an uns kommen, verfahren wir wie auch bei anderen Pastoralen Einheiten so, dass wir Anfragen von Privatpersonen entsprechend auf persönlicher Ebene beantworten, ohne dass das Beschwerdekonzept des Erzbistums Köln zum Einsatz kommt. Dabei vertreten wir klar den uns bekannten und von der Mehrheit der Menschen vor Ort getragenen Entscheidungsprozess in der jeweiligen Pastoralen Einheit.
Dass es bei diesem komplexen und auch emotionalen Prozess zum Einnehmen verschiedener Perspektiven kommt, als auch zu unterschiedlichen Rückmeldungen von Meinungsbildern vor Ort, ist dabei aus meiner Sicht ein Zeichen des Ringens miteinander um einen gemeinsamen Konsens bei vielen anstehenden Fragen und Entscheidungen.
Daher kann ich Sie nur ermutigen, den bisher von Ihnen gegangenen Weg engagiert weiter zu gehen und die Abwägung verschiedener Perspektiven und Meinungen für das Treffen von Entscheidungen in diesem Kontext auch weiterhin konstruktiv-kritisch und transparent zu begleiten, wie Sie es bisher aus unserer Sicht durchführen. Nur so ist der Prozess der Entwicklung Ihrer Pastoralen Einheit weiterhin unter größtmöglicher Beteiligung der Menschen vor Ort möglich.“
Erzbischöfliches Generalvikariat Köln, „Bereich Strategie“,
Diakon Thorsten Giertz, Leiter Fachbereich Entwicklung Pastorale Einheiten