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#zusammenfinden:Wie geht es weiter mit der katholischen Kirche in Frechen?

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Datum:
31. Juli 2024
Von:
Pfr. Christof Dürig

Die Pfarreiengemeinschaft Frechen ist nun eine von 67 „Pastoralen Einheiten“ im Erzbistum Köln. Mit den Plänen und Vorgaben des Erzbischofs zur Zukunft haben sich das Seelsorgeteam, der Kirchengemeindeverband und die Kirchenvorstände sowie der Pfarrgemeinderat in den vergangenen Monaten beschäftigt. Der Erzbischof möchte (am liebsten), dass aus den „Pastoralen Einheiten“ jeweils eine Kirchengemeinde wird. 

Einige offene Fragen, die kontrovers diskutiert werden und existentielle Bedeutung haben:  

  • Wird es bei den KV-Wahlen im November 2025 in den acht Gemeinden genügend Kandidaten und Kandidatinnen geben? Oder in einer neu zu errichtenden Kirchengemeinde „St. Frechen“: Wer übernimmt vor Ort Aufgaben und unterstützt so die Arbeit des Gesamtgremiums? 
  • Wie wird künftig die Kirchenvorstandsarbeit aussehen – angesichts vieler offener Fragen, die der Erzbischof und sein Generalvikariat (noch) nicht beantworten können. (Stand: 1. August 2024 beim Verfassen dieses Artikels)
  • Bei aller berechtigten Kritik am Erzbistum: Wir müssen uns auch ehrlich fragen, was wir in absehbarer Zukunft schaffen können - bei abnehmenden Finanzen und weniger Haupt- und Ehrenamtlich Engagierten?

Die konkrete Umsetzung der Erzbistumspläne ist überall eine große Herausforderung – und wir haben es in Frechen noch relativ leicht, weil wir schon seit mehr als 20 (!) Jahren auf Stadtebene zusammenarbeiten! Ein Seelsorgeteam und ein PGR sind schon seit 2009 Wirklichkeit, unterstützt von den Ortsauschüssen. Und der „Aktionstag der Frechener Kirchen“ am 1. Juni hat gezeigt, wie so Vielfalt – auch und gerade im Miteinander (über Konfessionsgrenzen) - möglich ist! 

Andere, bedeutend größere „Pastorale Einheiten“, müssen sich erst einmal kennenlernen und in den neuen Grenzen in der Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien sortieren… 

Bereits in seinem diesjährigen Fastenhirtenbrief hat der Erzbischof wie 2023 – ohne uns namentlich zu nennen – von einer Begegnung mit Frechen berichtet. Dies Mal geht es um unser Schatzkästchen, das wir (PGR und Ortsauschüsse) Weihbischof Rolf Steinhäuser bei der Visitation im Januar für ihn mitgegeben haben. Es sind ungewöhnliche Töne, die eine oft vermisste Weite signalisieren und aus denen ich gerne zitiere: „Sie sind die Kirche! Sie sind das Gesicht, in dem andere die Liebe Gottes erkennen können. Lassen Sie sich darin nicht beirren. Auf Sie setze ich – spätestens nach Ihren Briefen – wirklich große Hoffnungen. Tun Sie mir diesen großen Gefallen: Geben Sie der Kirche ein fröhliches und zutiefst herzliches Antlitz. Gerne begleite ich Sie im Gebet und bitte den Heiligen Geist um Seine kraftvollen Gaben, die Sie dabei bestärken mögen – gerade in dieser Zeit nach Pfingsten.“ 

Wenn diese „Extraportion Heiliger Geist“ (so ein PGR-Mitglied) keine Ermutigung ist! 

Die Kirchenvorstandswahlen sind im Erzbistum Köln um ein Jahr verschoben worden, weil der Landtag von Nordrhein-Westfalen das neue Kirchenvorstandsrecht, das mit den fünf (Erz-) Bistümer ausgehandelt wurde, noch nicht verbschiedet hat. 

Im November 2025 werden Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen gleichzeitig stattfinden. 

Das neue KV-Recht, das noch vom Landtag NRW verabschiedet werden muss, sieht gravierende Veränderungen vor: alle Mitglieder werden für vier 4 Jahre gewählt. Bisher wird alle 3 Jahre jeweils die Hälfte für 6 Jahre gewählt. Vorsitzender ist - wie bisher - der Pfarrer.

Für Gemeinden bis 5000 Katholiken (und das sind alle acht in Frechen) sind 6 Mitglieder zu wählen, bisher waren es 8 (nur in St. Mariä Himmelfahrt wurden aufgrund der Größe bisher 6 Mitglieder gewählt). Dazu kommt in jeden KV ein Mitglied des PGR, das stimmberechtigt ist (bisher gab es nur Gastrecht). Das wären dann acht PGR-Mitglieder, die auch in einem KV sind. 

Bei einer Fusion zu einer Kirchengemeinde in Frechen (15.000 bis 20.000 Katholiken) können 12 Mitglieder gewählt werden (und hinzu kommt ein stimmberechtigtes PGR-Mitglied).  

Die Verknüpfung von Pastoral und Verwaltung halte ich für sehr sinnvoll und notwendig.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahre (bisher: 18 Jahre). Gewählt werden dürfen alle Gemeindemitglieder zwischen 18 und 75 Jahren (bisher ab 21 Jahre unbegrenzt). Es gibt also eine Altersbegrenzung. Manche sprechen von Altersdiskriminierung. Diese Änderung betrifft einige sehr aktive Mitglieder in unseren Frechener KV’s: sie dürfen nicht mehr kandidieren! 

Es können Ausschüsse (wie bisher) gebildet werden. Dies bietet bei einer Fusion zu einer „Kirchengemeinde St. Frechen“ die Möglichkeit, Aufgaben zu delegieren und so neben den Kirchenvorstandsmitgliedern weitere Personen in die Verantwortung hineinzunehmen, Z.B. für Gebäude einer bisherigen Pfarrgemeinde. - Ähnlich praktizieren wir dies erfolgreich seit 2004 im KGV mit seinen Ausschüssen Personal, Kitas, Finanzen und Immobilien; z.B. sind die Hausmeister und Reinigungskräfte beim KGV angestellt, die Ansprechpartner der Mitarbeitenden sind jedoch KV-Mitglieder vor Ort.  

Das zu bildende Koordinierungsteam Frechen besteht aus diesen Personen:  

  • Christof Dürig, Pfarrer
  • Gregor Hergarten, Diakon / Seelsorgeteam
  • Stefan Jans, Verwaltungsleiter
  • Achim Fink, PGR-Vorsitzender
  • Franziska Bucco, PGR - Mitglied
  • Monika Werner-Giesen, stellv. KGV-Vorsitzende
  • Thomas Seeberger, geschäftsf. Vorsitzender KV St. Maria Königin (und Experte für Kirchenvorstandsrecht)